Errata-Prüfung als duagon-Service

Ein Muss für Standardprodukte, die in funktional sicheren Systemen zum Einsatz kommen

Wenn sich Prozessoren in bestimmten Situationen anders verhalten als in den Spezifikationen angegeben, informieren die Hersteller darüber in sogenannten Errata. Für unkritische Systeme, die in Zügen beispielsweise Komfortfunktionen übernehmen, sind solche Abweichungen in den allermeisten Fällen unerheblich – im schlimmsten Fall führt eine fehlerhafte Berechnung zu einem Neustart des Systems. Gravierender können die Auswirkungen bei funktional sicheren oder cybersicheren Systemen sein.

Um Errata einsehen zu dürfen, haben wir mit etablierten Prozessorherstellern entsprechende Verträge abgeschlossen, die jedoch strenge Geheimhaltungsklauseln beinhalten. Wir dürfen Ihnen deshalb keine direkten Informationen übermitteln. Stattdessen können wir aber für Sie prüfen, ob Errata Auswirkungen auf das Verhalten Ihres Systems haben, und im Zweifel gemeinsam mit Ihnen Lösungsvorschläge erarbeiten.

Während die Hersteller in den ersten Jahren des Lebenszyklus kostenfreien Zugriff auf die Errata gewähren, fordern sie für ältere Prozessoren teils hohe Gebühren. Falls Sie bei uns ein maßgeschneidertes, funktional sicheres System in Auftrag gegeben haben, sind wir gesetzlich und normbedingt verpflichtet, die Errata der Hersteller für einen bestimmten Zeitraum einzusehen und Sie über etwaige Erkenntnisse zu informieren. Falls Sie von uns ein Standardprodukt beziehen, das Sie in ein funktional sicheres System integrieren wollen, geht die Verantwortung auf Sie über. In diesem Fall unterstützen wir Sie auf Wunsch selbstverständlich bei der Errata-Prüfung. Sprechen Sie einfach Ihre Kontaktperson bei duagon oder unser Sales-Team an, falls Sie Fragen zu Errata haben oder wir für Sie tätig werden dürfen.